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02.09.2020 Pressemitteilung DRK Generalsekretariat Reform des Notfallsanitätergesetzes

DRK fürchtet neue Hürden bei Rechtssicherheit für Notfallsanitäter Berlin, 2. September 2020 049/20 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erachtet die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes als nicht zielführend, um eine echte Handlungs- und Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen. „Die geplante Reform verfehlt leider das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen. Stattdessen stellt es neue Hürden auf, die ihre Arbeit erschweren“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Das DRK setze sich dafür ein, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.