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01.01.2021 DRK begrüßt neues Gesetz zum Bevölkerungsschutz und Feststellung der Außergewöhnlichen Einsatzlage

Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg begrüßt das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg am 31. 12. 2020. Außerdem begrüßt die Hilfsorganisation, dass das Innenministerium gleichzeitig die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) für ganz Baden-Württemberg festgestellt hat. Mit der Feststellung dieser AEL können insbesondere Strukturen des Bevölkerungsschutzes durch die unteren Katastrophenschutzbehörden der Stadt- und Landkreise zur Hilfeleistung herangezogen werden. Bei Heranziehung nach diesem neuen Gesetz werden Sachaufwendungen und Verdienstausfälle für Personal und einsatzbedingte Sachkosten ersetzt.