Ankündigung der Umgestaltung der Homepage des DRK OV Kernen
Helfer vor Ort Reanimieren

Gemeinsam gegen den Herzinfarkt

am 19.11.2025 Bürgerhaus Kernen im Remstal

Gemeinsam gegen den Herzinfarkt

Nächste Blutspendeaktion

Dienstag 16.12.2025 von 14:30 - 19:30 Uhr

Nächste Blutspendeaktion

08.03.2025 Übung „Personensuche“ im Rems-Murr-Kreis

08.03.2025 Übung „Personensuche“ im Rems-Murr-Kreis

Katastrophenschutz im Rems-Murr-Kreis

Wie wichtig Katastrophenschutz, Prävention und Vorbereitung für den Not- und Ernstfall sind, zeigt dieser Film. Der Landkreis, die Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen arbeiten dabei Hand in Hand, um Leben und Umwelt zu schützen und Schäden zu begrenzen.

Katastrophenschutz im Rems-Murr-Kreis

Geschichte wird lebendig!

Film über die Geschichte und Tätigkeiten unseres Ortsvereins

Geschichte wird lebendig!
Gesundheit

Seniorengymnastik in Kernen

Jeden Donnerstag von 14:30 - 15:30 Uhr (außer in den Schulferien)

Seniorengymnastik in Kernen

Erste Hilfe Kurse

Alle Kurse der verschiedenen Ortsvereinen und des DRK Kreisverbandes

Erste Hilfe Kurse

Was macht eine Rettungshundestaffel?

In dem Video bekommen Sie einen Einblick über die Arbeit der Rettungshunde!

Was macht eine Rettungshundestaffel?

Ausstattung unseres Ortsvereins

Unsere Ausstattung und Ausrüstung von der Alarmierung bis zum Defibrillator

Ausstattung unseres Ortsvereins

Herzlich Willkommen beim Ortsverein Kernen im Remstal

DRK Ortsverein Kernen
Das Leistungspektrum des DRK-Kernen

Es gibt fast kein bekannteres Symbol als das rote Kreuz auf weißem Hintergrund. Weltweit steht es für Hilfe. Für Hilfe und Unterstützung wie z. B. bei der Erstversorgung bei Unfällen, bei Sanitätsdiensten und auch bei Katastrophen.

Auch wir hier in Kernen tragen dazu bei, dass sich unsere Mitbürger in allen Notsituationen bei uns in den besten Händen wissen.

Veranstaltungen und Presseartikel

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01.01.2021 DRK begrüßt neues Gesetz zum Bevölkerungsschutz und Feststellung der Außergewöhnlichen Einsatzlage

Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg begrüßt das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg am 31. 12. 2020. Außerdem begrüßt die Hilfsorganisation, dass das Innenministerium gleichzeitig die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) für ganz Baden-Württemberg festgestellt hat. Mit der Feststellung dieser AEL können insbesondere Strukturen des Bevölkerungsschutzes durch die unteren Katastrophenschutzbehörden der Stadt- und Landkreise zur Hilfeleistung herangezogen werden. Bei Heranziehung nach diesem neuen Gesetz werden Sachaufwendungen und Verdienstausfälle für Personal und einsatzbedingte Sachkosten ersetzt.

„Das ist ein guter Tag sowohl für die Pandemiebekämpfung im Land, als auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen“, so Barbara Bosch, Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg. Das neue Gesetz in Verbindung mit der Feststellung der außergewöhnlichen Einsatzlage eröffne den Behörden zusätzliche Spielräume, um auf Personal und Material des Bevölkerungsschutzes zurückgreifen zu können, falls erforderlich. Bosch: „Wir sind zwar schon jetzt mit mehr als tausend freiwilligen, ehrenamtlichen Helfern im ganzen Land tätig, die Freistellung vom Arbeitsplatz macht aber erst einen dauerhaft verlässlichen Einsatz möglich." Während zum Beispiel für Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks auch unterhalb des Katastropheneinsatzes umfassende Regelungen, unter anderem zu den Fragen der Freistellung vom Arbeitsplatz und zum Verdienstausfallersatz, bestanden, war dies für die Angehörigen der Hilfsorganisationen im Sanitäts- und Betreuungsdienst bisher grundsätzlich nicht der Fall oder ausschließlich auf freiwilliger, privatrechtlicher Vereinbarung nur in Verbindung mit einem Einsatz nach Feuerwehrgesetz (FwG) oder Rettungsdienstgesetz (RDG) möglich. Jürgen Wiesbeck, Landesdirektor der Bereitschaften im DRK: „Wir haben lange auf eine solche Reform gedrängt. Mit der in Kraft getretenen Gesetzesänderung wird für unsere Helferinnen und Helfer nun endlich Gleichbehandlung hergestellt!“ Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg trat am 31.12.2020 in Kraft. Tags zuvor war es im Gesetzblatt verkündet worden und es erfolgte der entsprechende Einführungserlass des Innenministeriums. Mit Verkündung des Gesetzes hatte das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde aufgrund der gegebenen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf Grundlage des LKatSG auch entschieden, dass eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) landesweit vorliege. Die AEL ist im Gesetz definiert als ein Ereignis, das zwar nicht die Voraussetzungen zur Feststellung des Katastrophenfalles erfüllt, aber gleichwohl über Ereignissen des Regelbetriebs nach FwG oder RDG, gegebenenfalls auch nach Polizeigesetz, bzw. außerhalb der Anwendungsbereiche dieser Gesetze liegt. Insbesondere der unteren Katastrophenschutzbehörde ist damit ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem nun flexibel auch die nötigen ehrenamtlichen Kräfte aus den Reihen der Hilfsorganisationen rechtssicher eingesetzt werden können.

Die letzten drei Einsätze

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01.01.2021 DRK begrüßt neues Gesetz zum Bevölkerungsschutz und Feststellung der Außergewöhnlichen Einsatzlage

Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg begrüßt das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg am 31. 12. 2020. Außerdem begrüßt die Hilfsorganisation, dass das Innenministerium gleichzeitig die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ (AEL) nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) für ganz Baden-Württemberg festgestellt hat. Mit der Feststellung dieser AEL können insbesondere Strukturen des Bevölkerungsschutzes durch die unteren Katastrophenschutzbehörden der Stadt- und Landkreise zur Hilfeleistung herangezogen werden. Bei Heranziehung nach diesem neuen Gesetz werden Sachaufwendungen und Verdienstausfälle für Personal und einsatzbedingte Sachkosten ersetzt.

„Das ist ein guter Tag sowohl für die Pandemiebekämpfung im Land, als auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen“, so Barbara Bosch, Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg. Das neue Gesetz in Verbindung mit der Feststellung der außergewöhnlichen Einsatzlage eröffne den Behörden zusätzliche Spielräume, um auf Personal und Material des Bevölkerungsschutzes zurückgreifen zu können, falls erforderlich. Bosch: „Wir sind zwar schon jetzt mit mehr als tausend freiwilligen, ehrenamtlichen Helfern im ganzen Land tätig, die Freistellung vom Arbeitsplatz macht aber erst einen dauerhaft verlässlichen Einsatz möglich." Während zum Beispiel für Einsatzkräfte der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks auch unterhalb des Katastropheneinsatzes umfassende Regelungen, unter anderem zu den Fragen der Freistellung vom Arbeitsplatz und zum Verdienstausfallersatz, bestanden, war dies für die Angehörigen der Hilfsorganisationen im Sanitäts- und Betreuungsdienst bisher grundsätzlich nicht der Fall oder ausschließlich auf freiwilliger, privatrechtlicher Vereinbarung nur in Verbindung mit einem Einsatz nach Feuerwehrgesetz (FwG) oder Rettungsdienstgesetz (RDG) möglich. Jürgen Wiesbeck, Landesdirektor der Bereitschaften im DRK: „Wir haben lange auf eine solche Reform gedrängt. Mit der in Kraft getretenen Gesetzesänderung wird für unsere Helferinnen und Helfer nun endlich Gleichbehandlung hergestellt!“ Das Gesetz zur Stärkung der Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg trat am 31.12.2020 in Kraft. Tags zuvor war es im Gesetzblatt verkündet worden und es erfolgte der entsprechende Einführungserlass des Innenministeriums. Mit Verkündung des Gesetzes hatte das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde aufgrund der gegebenen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf Grundlage des LKatSG auch entschieden, dass eine Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) landesweit vorliege. Die AEL ist im Gesetz definiert als ein Ereignis, das zwar nicht die Voraussetzungen zur Feststellung des Katastrophenfalles erfüllt, aber gleichwohl über Ereignissen des Regelbetriebs nach FwG oder RDG, gegebenenfalls auch nach Polizeigesetz, bzw. außerhalb der Anwendungsbereiche dieser Gesetze liegt. Insbesondere der unteren Katastrophenschutzbehörde ist damit ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem nun flexibel auch die nötigen ehrenamtlichen Kräfte aus den Reihen der Hilfsorganisationen rechtssicher eingesetzt werden können.

Eine Übersicht über alle Einsätze erhalten Sie hier Aktuell/Einsätze

Bildquelle und Bildrechte im Bereich Einsätze: DRK OV Kernen, DRK Wissensbörse, www.drf.de  www.drk.dehttps://www.pressefotos.drk.de

Informationen, Covid-19-Dashboard, Links und Tipps zu dem Coronavirus, dazu die Presseberichte des DRK Bundesverband

Hier finden Sie ehrenamtliche und hauptberufliche Stellenangebote im Bereich unseres Ortsverein und des DRK KV Rems-Murr

Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Die DRK-Blutspendedienste stellen die Versorgung sicher.

Ob Rockkonzert oder Straßenfest: Wo viele Menschen sind, gibt es kleine und größere Notfälle. Der Sanitätsdienst hilft.

In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

Helfer vor Ort in Kernen sind speziell ausgebildete Sanitäter des Deutschen Roten Kreuzes in Kernen

Rettungshunde Suchen, Retten, Helfen, das ist das Motto der Rettungshundeteams

Die Einsatzgruppe Akut Kernen unterstützt die Feuerwehr bei Bränden zusammen mit dem Rettungsdienst

Notfallnachsorgedienst, die Akuthilfe des DRK für Menschen in extrem Situationen

Arbeitskreis Kochlöffel, mit Spaß für andere Kochen bei Blutspenden, Ausbildungen und Übungen

Gymnastik für Senioren im DRK Kernen und im DRK allgemein

Das Jugendrotkreuz in Kernen ist die Jugendorganisation des DRK Ortsvereins Kernen

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