Ankündigung der Umgestaltung der Homepage des DRK OV Kernen
Helfer vor Ort Reanimieren

Gemeinsam gegen den Herzinfarkt

am 19.11.2025 Bürgerhaus Kernen im Remstal

Gemeinsam gegen den Herzinfarkt

Nächste Blutspendeaktion

Dienstag 16.12.2025 von 14:30 - 19:30 Uhr

Nächste Blutspendeaktion

08.03.2025 Übung „Personensuche“ im Rems-Murr-Kreis

08.03.2025 Übung „Personensuche“ im Rems-Murr-Kreis

Katastrophenschutz im Rems-Murr-Kreis

Wie wichtig Katastrophenschutz, Prävention und Vorbereitung für den Not- und Ernstfall sind, zeigt dieser Film. Der Landkreis, die Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen arbeiten dabei Hand in Hand, um Leben und Umwelt zu schützen und Schäden zu begrenzen.

Katastrophenschutz im Rems-Murr-Kreis

Geschichte wird lebendig!

Film über die Geschichte und Tätigkeiten unseres Ortsvereins

Geschichte wird lebendig!
Gesundheit

Seniorengymnastik in Kernen

Jeden Donnerstag von 14:30 - 15:30 Uhr (außer in den Schulferien)

Seniorengymnastik in Kernen

Erste Hilfe Kurse

Alle Kurse der verschiedenen Ortsvereinen und des DRK Kreisverbandes

Erste Hilfe Kurse

Was macht eine Rettungshundestaffel?

In dem Video bekommen Sie einen Einblick über die Arbeit der Rettungshunde!

Was macht eine Rettungshundestaffel?

Ausstattung unseres Ortsvereins

Unsere Ausstattung und Ausrüstung von der Alarmierung bis zum Defibrillator

Ausstattung unseres Ortsvereins

Herzlich Willkommen beim Ortsverein Kernen im Remstal

DRK Ortsverein Kernen
Das Leistungspektrum des DRK-Kernen

Es gibt fast kein bekannteres Symbol als das rote Kreuz auf weißem Hintergrund. Weltweit steht es für Hilfe. Für Hilfe und Unterstützung wie z. B. bei der Erstversorgung bei Unfällen, bei Sanitätsdiensten und auch bei Katastrophen.

Auch wir hier in Kernen tragen dazu bei, dass sich unsere Mitbürger in allen Notsituationen bei uns in den besten Händen wissen.

Veranstaltungen und Presseartikel

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02.09.2020 Pressemitteilung DRK Generalsekretariat Reform des Notfallsanitätergesetzes

DRK fürchtet neue Hürden bei Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Berlin, 2. September 2020 049/20 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erachtet die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes als nicht zielführend, um eine echte Handlungs- und Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen. „Die geplante Reform verfehlt leider das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen. Stattdessen stellt es neue Hürden auf, die ihre Arbeit erschweren“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Das DRK setze sich dafür ein, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.

Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen lebensrettende Maßnahmen einleiten, um der betroffenen Person zu helfen, zum Beispiel Medikamente verabreichen oder Intubieren. Damit riskieren sie jedoch, sich strafbar zu machen, denn solche invasiven Eingriffe dürfen aufgrund des Heilpraktikergesetzes nur Ärzte durchführen. Notfallsanitäter und -sanitäterinnen können sich zwar auf das Gesetz des rechtfertigenden Notstands berufen, können aber dennoch im Nachhinein für ihre in einer Akutsituation getroffenen Entscheidung verurteilt werden, wenn die Gerichte diese anders bewerten. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäter und -sanitäterinnen lebensrettende Maßnahmen zwar ergreifen dürfen, dies aber erst dann, wenn eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche Abklärung nicht möglich ist. „Eine solche Abklärung würde viel Zeit kosten, in der der Notfallpatient unversorgt bliebe, im schlimmsten Fall sogar versterben könnte. Die Einsatzkräfte müssen alles tun, um Schäden zu verhindern oder zu verringern, mit dem neuen Gesetz würde aber das Gegenteil erreicht werden“, sagt Reuter weiter. Zudem verlangt die Reform einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand seitens der Helferinnen und Helfer, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können. „Die Notfallsanitäter und -sanitäterinnen durchlaufen eine lange Ausbildung und sind hochqualifiziert. Daher müssen sie in lebensbedrohlichen Situationen auch die notwendigen Maßnahmen durchführen dürfen, um einen Patienten zu retten und Folgeschäden zu vermeiden, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Diese Handlungsfreiheit und Rechtssicherheit muss gesetzlich geregelt werden“, sagt Reuter.

Die letzten drei Einsätze

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02.09.2020 Pressemitteilung DRK Generalsekretariat Reform des Notfallsanitätergesetzes

DRK fürchtet neue Hürden bei Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Berlin, 2. September 2020 049/20 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erachtet die geplante Änderung des Notfallsanitätergesetzes als nicht zielführend, um eine echte Handlungs- und Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu schaffen. „Die geplante Reform verfehlt leider das Ziel, den Einsatz invasiver Maßnahmen auch für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter rechtlich zu ermöglichen. Stattdessen stellt es neue Hürden auf, die ihre Arbeit erschweren“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Das DRK setze sich dafür ein, dass die Helferinnen und Helfer gemäß ihres Ausbildungsstandes auch bestimmte medizinische Eingriffe durchführen dürfen.

Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen lebensrettende Maßnahmen einleiten, um der betroffenen Person zu helfen, zum Beispiel Medikamente verabreichen oder Intubieren. Damit riskieren sie jedoch, sich strafbar zu machen, denn solche invasiven Eingriffe dürfen aufgrund des Heilpraktikergesetzes nur Ärzte durchführen. Notfallsanitäter und -sanitäterinnen können sich zwar auf das Gesetz des rechtfertigenden Notstands berufen, können aber dennoch im Nachhinein für ihre in einer Akutsituation getroffenen Entscheidung verurteilt werden, wenn die Gerichte diese anders bewerten. Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Reform des Notfallsanitätergesetzes sieht vor, dass Notfallsanitäter und -sanitäterinnen lebensrettende Maßnahmen zwar ergreifen dürfen, dies aber erst dann, wenn eine vorherige ärztliche, auch teleärztliche Abklärung nicht möglich ist. „Eine solche Abklärung würde viel Zeit kosten, in der der Notfallpatient unversorgt bliebe, im schlimmsten Fall sogar versterben könnte. Die Einsatzkräfte müssen alles tun, um Schäden zu verhindern oder zu verringern, mit dem neuen Gesetz würde aber das Gegenteil erreicht werden“, sagt Reuter weiter. Zudem verlangt die Reform einen hohen zusätzlichen Dokumentationsaufwand seitens der Helferinnen und Helfer, um im Nachhinein nicht haftbar gemacht werden zu können. „Die Notfallsanitäter und -sanitäterinnen durchlaufen eine lange Ausbildung und sind hochqualifiziert. Daher müssen sie in lebensbedrohlichen Situationen auch die notwendigen Maßnahmen durchführen dürfen, um einen Patienten zu retten und Folgeschäden zu vermeiden, auch wenn der Notarzt noch nicht vor Ort ist. Diese Handlungsfreiheit und Rechtssicherheit muss gesetzlich geregelt werden“, sagt Reuter.

Eine Übersicht über alle Einsätze erhalten Sie hier Aktuell/Einsätze

Bildquelle und Bildrechte im Bereich Einsätze: DRK OV Kernen, DRK Wissensbörse, www.drf.de  www.drk.dehttps://www.pressefotos.drk.de

Informationen, Covid-19-Dashboard, Links und Tipps zu dem Coronavirus, dazu die Presseberichte des DRK Bundesverband

Hier finden Sie ehrenamtliche und hauptberufliche Stellenangebote im Bereich unseres Ortsverein und des DRK KV Rems-Murr

Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Die DRK-Blutspendedienste stellen die Versorgung sicher.

Ob Rockkonzert oder Straßenfest: Wo viele Menschen sind, gibt es kleine und größere Notfälle. Der Sanitätsdienst hilft.

In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

Helfer vor Ort in Kernen sind speziell ausgebildete Sanitäter des Deutschen Roten Kreuzes in Kernen

Rettungshunde Suchen, Retten, Helfen, das ist das Motto der Rettungshundeteams

Die Einsatzgruppe Akut Kernen unterstützt die Feuerwehr bei Bränden zusammen mit dem Rettungsdienst

Notfallnachsorgedienst, die Akuthilfe des DRK für Menschen in extrem Situationen

Arbeitskreis Kochlöffel, mit Spaß für andere Kochen bei Blutspenden, Ausbildungen und Übungen

Gymnastik für Senioren im DRK Kernen und im DRK allgemein

Das Jugendrotkreuz in Kernen ist die Jugendorganisation des DRK Ortsvereins Kernen

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