Ankündigung der Umgestaltung der Homepage des DRK OV Kernen
Helfer vor Ort Reanimieren

Gemeinsam gegen den Herzinfarkt

am 19.11.2025 Bürgerhaus Kernen im Remstal

Gemeinsam gegen den Herzinfarkt

Nächste Blutspendeaktion

Dienstag 16.12.2025 von 14:30 - 19:30 Uhr

Nächste Blutspendeaktion

08.03.2025 Übung „Personensuche“ im Rems-Murr-Kreis

08.03.2025 Übung „Personensuche“ im Rems-Murr-Kreis

Katastrophenschutz im Rems-Murr-Kreis

Wie wichtig Katastrophenschutz, Prävention und Vorbereitung für den Not- und Ernstfall sind, zeigt dieser Film. Der Landkreis, die Städte, Gemeinden und Hilfsorganisationen arbeiten dabei Hand in Hand, um Leben und Umwelt zu schützen und Schäden zu begrenzen.

Katastrophenschutz im Rems-Murr-Kreis

Geschichte wird lebendig!

Film über die Geschichte und Tätigkeiten unseres Ortsvereins

Geschichte wird lebendig!
Gesundheit

Seniorengymnastik in Kernen

Jeden Donnerstag von 14:30 - 15:30 Uhr (außer in den Schulferien)

Seniorengymnastik in Kernen

Erste Hilfe Kurse

Alle Kurse der verschiedenen Ortsvereinen und des DRK Kreisverbandes

Erste Hilfe Kurse

Was macht eine Rettungshundestaffel?

In dem Video bekommen Sie einen Einblick über die Arbeit der Rettungshunde!

Was macht eine Rettungshundestaffel?

Ausstattung unseres Ortsvereins

Unsere Ausstattung und Ausrüstung von der Alarmierung bis zum Defibrillator

Ausstattung unseres Ortsvereins

Herzlich Willkommen beim Ortsverein Kernen im Remstal

DRK Ortsverein Kernen
Das Leistungspektrum des DRK-Kernen

Es gibt fast kein bekannteres Symbol als das rote Kreuz auf weißem Hintergrund. Weltweit steht es für Hilfe. Für Hilfe und Unterstützung wie z. B. bei der Erstversorgung bei Unfällen, bei Sanitätsdiensten und auch bei Katastrophen.

Auch wir hier in Kernen tragen dazu bei, dass sich unsere Mitbürger in allen Notsituationen bei uns in den besten Händen wissen.

Veranstaltungen und Presseartikel

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03.04.2020 Waiblinger Kreiszeitung Was tun, wenn der Rettungswagen naht?

Das Allerwichtigste: Machen Sie die Kreuzung frei, bilden Sie eine Rettungsgasse / Was Sie sonst noch beachten müssen Von unserem Redaktionsmitglied Pia Eckstein Rems-Murr.

Ende vergangener Woche um ungefähr zehn vor 9 Uhr an der großen Kreuzung alte B 14 zwischen Fellbach und Waiblingen und Abfahrt neue B 14 in Richtung Westumfahrung: Lange, bevor sichtbar ist, wo er herkommt, kündigt ein Rettungswagen sein Nahen mit dem geräuschglockenartig, alles umhüllenden Martinshorn-Klang an. Dann sind die blaublitzenden Lichter zu sehen – der Wagen kommt von Fellbach und muss offenbar sehr dringend über die Kreuzung gen Waiblingen. In dem Moment, in dem der Rettungswagen die Kreuzung fast erreicht hat, springt die Ampel um: Die Autos, die die Strecke Westumfahrung/Zufahrt neue B 14 entlang wollen und damit die Strecke des Rettungswagens queren, haben Grün. Eigentlich müssten sie aber stehen bleiben. Schließlich künden Licht und Ton von der Dringlichkeit, die den Rettungswagenfahrer treibt. Kümmert aber die Leute offenbar nicht. Sie fahren los, in die Kreuzung rein, über die Kreuzung drüber. Es ist nicht nur ein Auto, es sind mindestens drei oder vier. Der Rettungswagenfahrer muss eine kräftige Bremsung hinlegen und fährt Schlenker. Die querenden Autos verlangsamen kurz, gehen dann aber wieder aufs Gas und fahren weiter. Und die nächsten folgen noch. Der Fluch des Rettungswagenfahrers ist nicht übermittelt. Sicher aber ist: Die Autofahrer, die trotz der Warnsignale in die Kreuzung eingefahren sind und den Rettungswagen zum Bremsen gezwungen haben, haben sich falsch verhalten. Doch wie verhält sich der rücksichtsvolle und umsichtige Autofahrer richtig?
  1. Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ Blaues Blinklicht im Zusammenspiel mit dem Martinshorn ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
  2. Im Fall des zum Bremsen gezwungenen Rettungswagens heißt das: Die Autos haben die Kreuzung zu räumen. Die also, die in den beiden Straßen stehen, müssen zügig weiterfahren. Oder sie dürfen erst gar nicht in die Kreuzung einfahren, sagt Ronald Krötz, Pressesprecher der Polizei.
  3. Manchmal, wenn der Rettungswagen von hinten kommt und die Ampel rot ist, müssen die stehenden Autos sich bewegen, damit die Gasse dem Einsatzfahrzeug das Weiterfahren möglich macht. In diesem Fall, so Krötz, sollten die Autofahrer im Schritttempo nach rechts beziehungsweise links rücken und Platz schaffen. Wichtig ist es, nicht in Panik zu geraten. Umsicht und Vorsicht verhindern, dass gleich der nächste Unfall passiert.
  4. Kommen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, sind bestimmte Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt. Zum Beispiel darf im Notfall auch der Gehweg am Straßenrand genutzt werden, um Platz zu schaffen. Aber natürlich gilt: Erst nach Fußgängern gucken, dann langsam fahren.
Wer ganz ungeschickt steht, kommt manchmal auch nicht umhin, ein Stück in die Kreuzung einzufahren, selbst wenn die Ampel Rot zeigt. Auch das ist in diesem Fall erlaubt. Steht an der Ampel ein Blitzer, wird dieser zwar Fotos schießen. Aber, sagt Ronald Krötz: Die Blitzer fotografieren immer zweimal. Es ist also bei der Auswertung zu sehen, dass das Auto zwar in die Kreuzung einfuhr, aber nicht über sie drüber fuhr. In den meisten Fällen werde deshalb gar kein Bußgeldbescheid verschickt. Sollte doch mal einer ins Haus flattern, kann Widerspruch eingelegt werden.

Auf grader Strecke

  • Im Prinzip gilt auf der ganz normalen Straße genau dasselbe wie an Kreuzungen: Bleiben Sie, wenn Blaulicht und Martinshorn warnen, erst mal ruhig und machen Sie keine hastigen Brems- und Lenkmanöver. Drosseln Sie die Geschwindigkeit und verschaffen Sie sich einen Überblick: Wo kann ich hinfahren, um Platz zu machen? Das Zauberwort ist „Rettungsgasse“.
  • Auf einspurigen Straßen fahren die Autos beider Fahrtrichtungen an den rechten Rand, damit in der Mitte genug Platz für den Rettungswagen ist.
  • Auf mehrspurigen Straßen wird die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren beziehungsweise zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet. Der Standstreifen muss immer frei bleiben.

Die letzten drei Einsätze

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03.04.2020 Waiblinger Kreiszeitung Was tun, wenn der Rettungswagen naht?

Das Allerwichtigste: Machen Sie die Kreuzung frei, bilden Sie eine Rettungsgasse / Was Sie sonst noch beachten müssen Von unserem Redaktionsmitglied Pia Eckstein Rems-Murr.

Ende vergangener Woche um ungefähr zehn vor 9 Uhr an der großen Kreuzung alte B 14 zwischen Fellbach und Waiblingen und Abfahrt neue B 14 in Richtung Westumfahrung: Lange, bevor sichtbar ist, wo er herkommt, kündigt ein Rettungswagen sein Nahen mit dem geräuschglockenartig, alles umhüllenden Martinshorn-Klang an. Dann sind die blaublitzenden Lichter zu sehen – der Wagen kommt von Fellbach und muss offenbar sehr dringend über die Kreuzung gen Waiblingen. In dem Moment, in dem der Rettungswagen die Kreuzung fast erreicht hat, springt die Ampel um: Die Autos, die die Strecke Westumfahrung/Zufahrt neue B 14 entlang wollen und damit die Strecke des Rettungswagens queren, haben Grün. Eigentlich müssten sie aber stehen bleiben. Schließlich künden Licht und Ton von der Dringlichkeit, die den Rettungswagenfahrer treibt. Kümmert aber die Leute offenbar nicht. Sie fahren los, in die Kreuzung rein, über die Kreuzung drüber. Es ist nicht nur ein Auto, es sind mindestens drei oder vier. Der Rettungswagenfahrer muss eine kräftige Bremsung hinlegen und fährt Schlenker. Die querenden Autos verlangsamen kurz, gehen dann aber wieder aufs Gas und fahren weiter. Und die nächsten folgen noch. Der Fluch des Rettungswagenfahrers ist nicht übermittelt. Sicher aber ist: Die Autofahrer, die trotz der Warnsignale in die Kreuzung eingefahren sind und den Rettungswagen zum Bremsen gezwungen haben, haben sich falsch verhalten. Doch wie verhält sich der rücksichtsvolle und umsichtige Autofahrer richtig?
  1. Paragraf 38 der Straßenverkehrsordnung besagt: „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.“ Blaues Blinklicht im Zusammenspiel mit dem Martinshorn ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
  2. Im Fall des zum Bremsen gezwungenen Rettungswagens heißt das: Die Autos haben die Kreuzung zu räumen. Die also, die in den beiden Straßen stehen, müssen zügig weiterfahren. Oder sie dürfen erst gar nicht in die Kreuzung einfahren, sagt Ronald Krötz, Pressesprecher der Polizei.
  3. Manchmal, wenn der Rettungswagen von hinten kommt und die Ampel rot ist, müssen die stehenden Autos sich bewegen, damit die Gasse dem Einsatzfahrzeug das Weiterfahren möglich macht. In diesem Fall, so Krötz, sollten die Autofahrer im Schritttempo nach rechts beziehungsweise links rücken und Platz schaffen. Wichtig ist es, nicht in Panik zu geraten. Umsicht und Vorsicht verhindern, dass gleich der nächste Unfall passiert.
  4. Kommen Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn, sind bestimmte Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt. Zum Beispiel darf im Notfall auch der Gehweg am Straßenrand genutzt werden, um Platz zu schaffen. Aber natürlich gilt: Erst nach Fußgängern gucken, dann langsam fahren.
Wer ganz ungeschickt steht, kommt manchmal auch nicht umhin, ein Stück in die Kreuzung einzufahren, selbst wenn die Ampel Rot zeigt. Auch das ist in diesem Fall erlaubt. Steht an der Ampel ein Blitzer, wird dieser zwar Fotos schießen. Aber, sagt Ronald Krötz: Die Blitzer fotografieren immer zweimal. Es ist also bei der Auswertung zu sehen, dass das Auto zwar in die Kreuzung einfuhr, aber nicht über sie drüber fuhr. In den meisten Fällen werde deshalb gar kein Bußgeldbescheid verschickt. Sollte doch mal einer ins Haus flattern, kann Widerspruch eingelegt werden.

Auf grader Strecke

  • Im Prinzip gilt auf der ganz normalen Straße genau dasselbe wie an Kreuzungen: Bleiben Sie, wenn Blaulicht und Martinshorn warnen, erst mal ruhig und machen Sie keine hastigen Brems- und Lenkmanöver. Drosseln Sie die Geschwindigkeit und verschaffen Sie sich einen Überblick: Wo kann ich hinfahren, um Platz zu machen? Das Zauberwort ist „Rettungsgasse“.
  • Auf einspurigen Straßen fahren die Autos beider Fahrtrichtungen an den rechten Rand, damit in der Mitte genug Platz für den Rettungswagen ist.
  • Auf mehrspurigen Straßen wird die Rettungsgasse zwischen den beiden Spuren beziehungsweise zwischen der linken und der mittleren Spur gebildet. Der Standstreifen muss immer frei bleiben.

Eine Übersicht über alle Einsätze erhalten Sie hier Aktuell/Einsätze

Bildquelle und Bildrechte im Bereich Einsätze: DRK OV Kernen, DRK Wissensbörse, www.drf.de  www.drk.dehttps://www.pressefotos.drk.de

Informationen, Covid-19-Dashboard, Links und Tipps zu dem Coronavirus, dazu die Presseberichte des DRK Bundesverband

Hier finden Sie ehrenamtliche und hauptberufliche Stellenangebote im Bereich unseres Ortsverein und des DRK KV Rems-Murr

Täglich werden in Deutschland ca. 15.000 Blutspenden benötigt. Die DRK-Blutspendedienste stellen die Versorgung sicher.

Ob Rockkonzert oder Straßenfest: Wo viele Menschen sind, gibt es kleine und größere Notfälle. Der Sanitätsdienst hilft.

In unseren Erste-Hilfe-Kursen lernen Sie, wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und Leben retten können.

Helfer vor Ort in Kernen sind speziell ausgebildete Sanitäter des Deutschen Roten Kreuzes in Kernen

Rettungshunde Suchen, Retten, Helfen, das ist das Motto der Rettungshundeteams

Die Einsatzgruppe Akut Kernen unterstützt die Feuerwehr bei Bränden zusammen mit dem Rettungsdienst

Notfallnachsorgedienst, die Akuthilfe des DRK für Menschen in extrem Situationen

Arbeitskreis Kochlöffel, mit Spaß für andere Kochen bei Blutspenden, Ausbildungen und Übungen

Gymnastik für Senioren im DRK Kernen und im DRK allgemein

Das Jugendrotkreuz in Kernen ist die Jugendorganisation des DRK Ortsvereins Kernen

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